Schon GEZahlt?
15. Oktober 2008

Die GEZ-Gebühren werden immer willkürlicher, zieht ein Paar zum Beispiel zusammen in eine Wohnung, in der schon einer der Beiden wohnt und auch schon GEZ bezahlt, bekommt man von der Gebührenstelle erst einmal die Aufforderung, das die zweite Person auch zahlen muss. Natürlich für den Fernseher, den diese Person in die Lebensgemeinschaft mitgebracht hat (ob dieser zum Einsatz kommt oder nicht) und der absolute Wahnsinn, man soll auch für einen internetfähigen PC zahlen, den man vielleicht dafür benutzen könnte, um Radio oder Fernsehprogramme zu empfangen. Wenn man so etwas liest, denkt man doch eher an Aprilscherze oder versteckte Kamera, aber das kann doch nicht ernst gemeint sein. Wie soll denn die Regelung aussehen für Selbstständige, die im Büro vielleicht 5 PCs stehen haben, welche alle internetfähig sind?

Dagegen wurde jetzt geklagt, ein Student aus Münster war mit dem Gebührenbescheid der GEZ, nicht einverstanden, da er nach eigenen Angaben, den Computer nicht für den Rundfunkempfang nutzt und ging damit vor Gericht. Die Richter empfanden ähnlich und sahen den bloßen Besitz eines internetfähigen PCs nicht als Grund, den PC auch für den Rundfunkempfang zu benutzen.

Ein endgültiges Urteil ist in diesem Fall noch nicht ausgesprochen, aber wir werden es erfahren, spätestens wenn es heißt schon GEZahlt?

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