Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber
03. Juli 2008

Es ist sicherlich jedem Arbeitnehmer bewusst, dass der Arbeitgeber gewisse Abgaben für ihn leisten muss.
Jedoch ist dabei nicht immer ganz offensichtlich, dass es sich dabei um mehr Kosten handelt, als sich der Arbeitnehmer vielleicht denkt.
Denn nicht nur die Sozialabgaben wie zum Beispiel Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung gehören dazu, die zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden. Diese Beträge werden dem Arbeitnehmer gleich vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.
Auf das Konto “Lohnnebenkosten Arbeitgeber” gehen auch noch weitere Beträge wie zum Beispiel Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung bei Krankheit, bezahlter Urlaub oder auch Beiträge für die Berufsgenossenschaft.
Diese Abgaben sind für den Arbeitnehmer meist gar nicht ersichtlich oder man denkt einfach nicht daran.
Da diese Kosten immer weiter gestiegen sind, verleitet das den einen oder anderen dazu so genannte Minijobs anzubieten, da hier weniger Kosten anfallen.

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • del.icio.us
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Ask
  • Google Bookmarks
  • Live-MSN
  • Technorati

Verwandte Artikel

 

 

Einen Kommentar schreiben